Die Wegbegleiter werden unabhängig von ihrer Bedeutung (national, regional, lokal) und unabhängig vom Substanzgrad (historischer Verlauf, Substanz, viel Substanz) in der Karte dargestellt. Sie sind in ihrem funktionalen Zusammenhang mit dem Verkehrsweg zu erhalten. (Siehe auch Art. 5 VIVS). Im Objektbeschrieb erwähnte Wegbegleiter stehen unter Schutz.